Regeln & Abmachungen
Erkrankung
Bitte melden Sie Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn über KLAPP ab. Ein ärztliches Zeugnis kann ab vier aneinander folgenden Krankheitstagen verlangt werden. Im Regelfall soll ein Arztbesuch ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Wir bitten darum, dass kranke Kinder (Fieber,…) nicht in die Schule geschickt werden.
Abmeldung Zusatzkurse / Hausaufgabenbetreuung
Wenn Ihr Kind krank gemeldet ist, wird es automatisch vom Zusatzkurs oder der Hausaufgabenbetreuung abgemeldet. Sollte Ihr Kind nur am Zusatzkurs nicht teilnehmen können, kann dies in KLAPP eingetragen werden.
Dispens
Ein Dispensgesuch muss mindestens eine Woche im Voraus bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Das Formular ist bei der Klassenlehrperson oder auf dieser Homepage unter Downloads & Formulare erhältlich.
Unfälle
Unfälle auf dem Schulweg oder während der Schulzeit, welche einen Arztbesuch zur Folge haben, sind umgehend im Sekretariat () zu melden.
Unfallversicherung der Gemeindeschulen Schaan: AXA Winterthur
Absenzen bei Schwimm- und Sportunterricht
Kinder, die verletzungs- oder krankheitsbedingt nicht am Schwimm- oder Sportunterricht teilnehmen, dürfen nach Absprache mit der Lehrperson zu Hause betreut werden.
Schulweg
Bis Ende 2. Klasse (Stufe 4) tragen die Kinder ihre Leuchtstreifen. Falls ein Streifen verloren geht, muss bei der Lehrperson oder im Sekretariat ein neuer Streifen für CHF 15.- abgeholt werden. Ab der 4. Klasse dürfen die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Es besteht Helmpflicht.
Kickboard, Roller und Ähnliches bleiben Zuhause.
Kopfläuse
Falls Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, ist dies unverzüglich der Klassenlehrperson zu melden.